Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 43 EG, Art 49 EG, Art 12 Abs 1 GG, § 1 SportWettG HE 1998, § 80 Abs 7 VwGO
Zulässigkeit privater Sportwetten (hier: Abänderungsklage wegen Änderung der Sach- und Rechtslage) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit privater Sportwetten (hier: Abänderungsklage wegen Änderung der Sach- und Rechtslage)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
(EuGH, Urteil vom 06.03.2007, Rs. C - 338/04 u.a.) bedeutet insoweit keine Änderung der bisherigen Rechtsprechung, sondern beruht darauf, dass es in Italien einheitliche Regelungen über die Teilnahme an der Veranstaltung von Glücksspielen gibt, die sowohl Lotterien als auch Wetten und Wettbewerbe betreffen (vgl. Rdnrn. 3 ff., 14). - OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06
Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Bestellung eines Betreuers - …
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
7 Zwar gibt es neuere Eilentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (vom 04.04.2007, Az.: 3 W 18/06 und 3 W 20/06), mit denen die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungs- bzw. Schließungsverfügungen betreffend das Angebot und die Vermittlung von Sportwetten im Saarland ausgesetzt wurde. - BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
Sportwettenvermittlung
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
Das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung nicht nur die weitere Anwendung verfassungs- und europarechtswidrigen Landesrechts erlaubt, sondern gleichzeitig wegen des festgestellten legislatorischen Defizits an der Verfassung orientiertes Übergangsrecht unter Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs geschaffen, das nach § 31 BVerfGG verbindlich und auch in Hessen anwendbar ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 04.07.2006, Az.: 1 BvR 138/05, und Beschluss vom 02.08.2006, Az.: 1 BvR 2677/04).
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
Es konzedieren aber sowohl die Kommission als auch der Europäische Gerichtshof (vgl. Urteil vom 06.11.2003, Rs. C - 243/01 - Gambelli -), dass die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ein übergeordnetes Allgemeininteresses sein kann, aufgrund dessen die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit beschränkt werden können.Was die Kohärenz/Konsistenz der deutschen Glückspielpolitik betrifft, so werfen die Stellungnahmen und Anfragen der Kommission keine rechtlichen Fragen auf, die nicht schon in den Verfahren Gambelli und Zanetti (Urteil vom 21.10.1999, Rs. C - 67/98) erörtert worden wären. - EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
Es konzedieren aber sowohl die Kommission als auch der Europäische Gerichtshof (vgl. Urteil vom 06.11.2003, Rs. C - 243/01 - Gambelli -), dass die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ein übergeordnetes Allgemeininteresses sein kann, aufgrund dessen die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit beschränkt werden können.Was die Kohärenz/Konsistenz der deutschen Glückspielpolitik betrifft, so werfen die Stellungnahmen und Anfragen der Kommission keine rechtlichen Fragen auf, die nicht schon in den Verfahren Gambelli und Zanetti (Urteil vom 21.10.1999, Rs. C - 67/98) erörtert worden wären. - OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06
Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von …
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
7 Zwar gibt es neuere Eilentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (vom 04.04.2007, Az.: 3 W 18/06 und 3 W 20/06), mit denen die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungs- bzw. Schließungsverfügungen betreffend das Angebot und die Vermittlung von Sportwetten im Saarland ausgesetzt wurde. - VG Wiesbaden, 20.03.2007 - 5 E 1329/06
Derzeit keine Genehmigung für ausländische Wettanbieter mit Lizenz eines anderen …
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
Dem hat sich die Kammer mit Urteil vom 20.03.2007 (Az.: 5 E 1329/06) angeschlossen. - BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
Sportwettenvermittlung
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
Das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung nicht nur die weitere Anwendung verfassungs- und europarechtswidrigen Landesrechts erlaubt, sondern gleichzeitig wegen des festgestellten legislatorischen Defizits an der Verfassung orientiertes Übergangsrecht unter Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs geschaffen, das nach § 31 BVerfGG verbindlich und auch in Hessen anwendbar ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 04.07.2006, Az.: 1 BvR 138/05, und Beschluss vom 02.08.2006, Az.: 1 BvR 2677/04). - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
Es gilt nach wie vor das vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 28.03.2006 im Verfahren 1 BvR 1054/01) gesetzte Übergangsrecht. - BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06
Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
Bei der korrekten Ausfüllung des Begriffs und der Beachtung der Vorgaben im Tatsächlichen sieht das Bundesverfassungsgericht bis zum 31.12.2007 Art. 12 Abs. 1 GG nicht als verletzt an, wenn - unter Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols - Privaten Angebot und Vermittlung von Sportwetten aus ordnungsrechtlichen Gründen untersagt wird (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006, Az.: 2 BvR 2023/06). - VGH Hessen, 05.01.2007 - 2 TG 2911/06
Untersagung privater Sportwetten in Hessen